Immobilien Verkäufer Tipps
 
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von Tobias Geipel
TG Immobilien

 www.geipel.de

Hinweis: Wegen der hohen
Nachfrage können wir zur Zeit
nur Informationen versenden,
wenn Ihre Immobilie und
Anschrift
sich in
folgenden Orten befindet:
Bad Orb, Gelnhausen,
Biebergemünd, Brachttal,
Bad Soden-Salmünster,
Gründau, Freigericht,
Hasselroth, Linsengericht
oder Wächtersbach
Vielen Dank für Ihr
Verständnis !

 

 

   Steuern

   Schenkungs-Steuer – Zinsabschlags-Steuer – Erbschafts-Steuer –
   Einkommens-Steuer – Kapitalertrags-Steuer – Mehrwert-Steuer –
   Vor-Steuer - Grunderwerb-Steuer

   Das Deutsche Steuergesetz ist sehr vielseitig, individuell und ständig anders.
   Neuerungen, Abschaffungen, ganz neue Gesetze, klare und (miß)verständliche
   Erklärungen sind hier gang und gebe.

   Hier ist es ganz klar, warum es den Beruf des Steuerberaters gibt. Und diesen
   bitte ich Sie auch in Ihrem Falle zu Rate zu ziehen.

   Denn eine richtige, aktuelle Steuerberatungsbroschüre zu entwickeln ist schwierig,
   sehr aufwendig und am Schluss oft doch falsch.

   Dennoch gibt es bei einem Immobilien-Verkauf verschiedene allgemeine Fragen,
   wovon ich Ihnen hier einige beantworten möchten.

   Mehrwertsteuer
   Die Mehrwertsteuer beträgt 19%. Spielt dies im privaten Immobilienverkauf eine
   Rolle ? Zum Glück nicht, denn bei einem privaten Immobilienverkauf fällt keine an,
   ebenso wenig wie beim privaten Autoverkauf, privaten Flohmarkt oder bei privaten
   Ebay-Verkauf.

   Mehrwertsteuer fällt nur beim Notar an, der den Kaufvertrag erstellt und hierfür eine
   Rechnung schreibt. Darin enthalten sind Mehrwertsteuer.

   Wenn Sie die Dienstleistung eines Immobilienmaklers in Anspruch nehmen,
   fällt auch hier in diesem Rahmen eine Rechnung inkl. Mehrwertsteuer an.

 

   Auch fällt diese an, wenn Sie im Vorfeld die Arbeit von Handwerkern in Anspruch
   nehmen. Auch in dieser Rechnung sind Mehrwert-Steuer enthalten.

   Grunderwerbsteuer
   Grunderwerbsteuer beträgt zur Zeit in Hessen 3,5% vom Kaufpreis und ist in der
   Regel vom Erwerber zu entrichten. Doch Vorsicht, eine Änderung ist in nächster
   Zeit durchaus realistisch zu erwarten.